Amtszeitbegrenzung für Bundeskanzler nun Beschlusslage der FDP Bayern

Gesetzgebungsprozess derzeit von Regierung dominiert

Die 420 Delegierten wählten den Antrag auf Platz 3 in der Beratungsreihenfolge, was die Relevanz des Themas verdeutlichte. Kreisvorsitzender Alexander Reich begründete den Inhalt des Antrags vor den Delegierten: „Der Prozess der Gesetzgebung wird in Deutschland anstelle des Parlaments de facto von der Regierung dominiert. Die Koalitionsfraktionen dienen eher als Instrument der Regierung, anstatt als Kontrollorgan. Diese Struktur wird dadurch verfestigt, dass die Regierungsmitglieder zugleich meist wichtige und entscheidungsrelevante Parteifunktionen bekleiden. Durch eine Amtszeitbegrenzung könnte man diese Struktur etwas aufbrechen“, legte Reich dar und schloss weitere Argumente an:

Trotz Amtszeitbegrenzung politische Stabilität wahren

„Zudem führen Amtszeitbegrenzungen dazu, dass Politiker deutlich unbefangener an Sachverhalte herangehen können, da eine Wiederwahl nach der vorgegebenen Amtszeit ohnehin ausgeschlossen ist. Das befördert nicht nur die Entscheidungsfreudigkeit, sondern auch den Reformwillen. Unabhängig davon ist es auch völlig natürlich, dass die Innovationskraft und die Ideenvielfalt nach vielen Jahren an der Spitze der Regierung nicht mehr die gleiche ist.“

Dennoch sei politische Stabilität natürlich unablässig, so Reich weiter: „Um dennoch eine möglichst stabile politische Lage zu gewährleisten, erachten wir es als wichtig, dass im Falle einer Amtszeitbegrenzung die Legislatur auf fünf Jahre verlängert wird und die maximale Amtszeit einer Regierung bei zehn Jahren liegt.“

Antrag wird beim Bundesparteitag eingebracht

Nach knapp einstündiger und intensiver Diskussion wurde der Antrag mit der Änderung angenommen, dass die Amtszeitbegrenzung nicht für alle Regierungsmitglieder, sondern nur für den Bundeskanzler (bzw. die Bundeskanzlerin) gelten soll. Somit ist die Forderung nach einer Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre im Bund sowie nach einer Amtszeitbegrenzung des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin auf zwei Perioden Teil des Parteiprogramms der FDP Bayern. Der Landesparteitag beauftragte den Landesvorstand der FDP Bayern zudem damit, diesen Antrag gleichlautend beim kommenden Bundesparteitag einzubringen, um die Forderungen auch Teil des Programms der gesamten Bundespartei zu machen.